Satzung

§ 1 Name und Sitz des Fanclubs
Geschäftsjahr

Der Fanclub führt den Namen: FC BAYERN FANCLUB WARMENSTEINACH und hat seinen Sitz in 95485 Warmensteinach. Der Fanclub ist im Fanclubregister des FC Bayern München mit der Fanclubnummer 0099904775 eingetragen. Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember des Jahres.

§ 2 Zweck des Fanclubs

1. Der Fanclub hat den Zweck, die Fans des FC Bayern München zu einer kameradschaftlichen Gemeinschaft während und außerhalb von Veranstaltungen zusammenzufügen.

2. Sollten dem Verein Gewinne zufließen, so dürfen diese nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.

§ 3 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft

1. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein an den Vorstand des Vereins zu richtender Aufnahmeantrag, in dem sich der Antragsteller zur Einhaltung der Satzungsbestimmungen verpflichtet. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme nach freiem Ermessen.

2. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, schriftliche Austrittserklärung und Ausschließung. Ein Mitglied kann jederzeit seinen Austritt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand erklären. Die Ausschließung ist zulässig, wenn das Mitglied schuldhaft in grober Weise die Interessen des Fanclubs verletzt oder trotz Mahnung beitragssäumig ist. Über den Ausschluss eines Mitgliedes bedarf es die komplette Zustimmung des Vorstandes.

3. Ein Mitglied hat nach Beendigung der Mitgliedschaft keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. Die bezahlten Jahresbeiträge bleiben bei Austritt einbehalten.

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

1. Jedes Mitglied hat das Recht, an allen Versammlungen und Mitgliederversammlungen teilzunehmen und abzustimmen. Außerdem hat jedes volljährige Mitglied das Recht zu wählen und gewählt zu werden.

2. Jedes Mitglied hat die Pflicht, das Ansehen des Fanclubs zu wahren, die Ziele des Fanclubs nach besten Kräften zu fördern und die Satzung zu achten.

3. Die Mitglieder des Fanclubs erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen.

4. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 5 Mitgliedsbeitrag

1. Der Fanclub erhebt einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Die Höhe wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich im Voraus per SEPA-Lastschrift eingezogen. Der derzeitige Mitgliedsbeitrag beträgt 15,00 Euro für alle Personen ab 18 Jahren, Kinder 8,00 Euro und der Familienbeitrag ist 20,14 Euro.

2. Wird ein Mitglied ausgeschlossen, oder scheidet aus anderem Grund aus, so verbleibt der im Voraus gezahlte Beitrag dem Verein.

§ 6 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind

a) der Vorstand

b) die Mitgliederversammlung.

§ 7 Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus

a) 1. Vorsitzender

b) 2. Vorsitzender

c) Kassier

d) Kassenprüfer

e) Schriftführer (ersten und zweiten)

f) 4 Beisitzer

2. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Fanclubs. Ihm obliegt die Verwaltung des Fanclubvermögens und die Ausführung der Fanclubbeschlüsse.

3. Die Vorstandmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Die Wiederwahl des Vorstandes ist möglich.

4. Vertretungsberechtigt im Sinne § 26 BGB ist der 1. bzw. 2. Vorstand sowie der 1. Kassier. Jeder dieser Vorstandsmitglieder ist Einzelvertretungsberechtigt.

§ 8 Mitgliederversammlung

1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt und beschließt über:

a) Wahl der Vorstandsmitglieder

b) Kassenprüfung

c) Festsetzung von Mitgliedsbeiträgen

d) Ausschluss von Mitgliedern

e) Satzungsänderung

2. Die Vorstandsmitglieder sind in offener Wahl zu bestimmen. Alle übrigen Wahlen und Beschlussfassungen sind ebenfalls offen durchzuführen.

3. Der Vorstand kann auch jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Hierzu ist er verpflichtet, wenn mindestens 25% der Mitglieder dies verlangen. Wird dem Verlangen durch den Vorstand nicht entsprochen, so können diese Mitglieder selbst die Mitgliederversammlung einberufen.

4. Alle Mitgliederversammlungen werden schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einberufung der Mitgliederversammlungen erfolgt per Ortsnachrichten und auf der Internetseite mindestens 4 Wochen vor Versammlung.

5. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der Erschienenen. Eine Vertretung in der Stimmenabgabe ist unzulässig.

6. Bei der Wahl der Vorstandsmitglieder ist bei Stimmengleichheit ein zweiter Wahlvorgang erforderlich. Ergibt der zweite Wahlvorgang nochmals Stimmengleichheit, so entscheidet das Los.

7. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter zu unterschreiben ist.

§ 9 Vermögen

Alle Beiträge, Einnahmen und Mittel des Vereins werden ausschließlich zur Erreichung des Fanclubzwecks verwendet.

§ 10 Vereinsauflösung

1. Die Auflösung des Fanclubs bedarf des Beschlusses der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Mitglieder.

2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Fanclubs, oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks, fällt das Vermögen des Fanclubs, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Mitglieder und den gemeinen Wert (im Zeitpunkt der Einlage) der von den Mitgliedern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an den Kindergarten in Warmensteinach ab.

§ 11 Anträge

1. Anträge an die Vorstandschaft muss schriftlich an einen der Vorstandsmitglieder gestellt werden. Der Vorstand hat diesen Antrag bei der nächsten Vorstandssitzung zu bearbeiten.

2. Anträge zur Mitgliederversammlung müssen ebenfalls an einen der Vorstandsmitglieder gestellt werden. Die Mitgliederversammlung hat dann anschließend bei der nächsten Mitgliederversammlung über en Antrag zu entscheiden.

§ 12 Inkrafttreten

Die Satzungsänderung wurde von der Mitgliederversammlung angenommen. Sie tritt mit dem heutigen Datum in Kraft und ersetzt mit sofortiger Wirkung die bisherige.


Warmensteinach, 27.2.2015